
Wichtige Hinweise
Reisen in der Natur und insbesondere in den Bergen erfordert von den Kundinnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Die Wanderungen erfolgen auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung bestätigt die Kundin, dass der Gesundheitszustand und die körperlichen Fähigkeiten ihr die Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten erlauben. Für die glückstupfer-Wanderungen sind eine gute Grundkondition und Trittsicherheit erforderlich.
Für die Durchführung der Reise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen erforderlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann glückstupfer die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn absagen.
Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Ich empfehle den Abschluss einer Auslands-Reise-Krankenversicherung.
Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil.
Für die Umsatzsteuer gilt die Sonderregelung für Reiseveranstalter - § 25 UstG. Der gesonderte Steuerausweis ist unzulässig, ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen ist ausgeschlossen.
Du kannst vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe der fälligen Entschädigungspauschale richtet sich nach Art der Reise und dem Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag, jedoch mindestens 200 €.
Vertragsbestandteil sind die Leistungsbeschreibungen, die Wichtigen Hinweise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese findest Du im Fuße dieser Website unter “AGB”.